Kooperationsvertrag der Kirchengemeinden

Liebe Gemeindeglieder,

die Kirchenvorstände der Kirchengemeinden Marktsteft, Michelfeld, Marktbreit, Segnitz und Obernbreit haben sich darüber verständigt, die ohnehin schon bestehende Zusammenarbeit in einem Kooperationsvertrag zu manifestieren. In einem seit 2 Jahren andauernden Beratungsprozess, der im Mai 2023 zu Ende ging, hatten sich die Kirchenvorstände auf den Weg gemacht über gemeinsame Perspektive nachzudenken. Am Ende stand ein Kooperationsvertrag, den die einzelnen Kirchenvorstände der Kirchengemeinden mittlerweile beschlossen haben.

Der Kooperationsvertrag hält zunächst fest, was aktuell gemeinsam in der Region stattfindet. Mit dem Blick in die Zukunft zielt die Kooperation vor allen Dingen dahin, dass Arbeitsfelder gemeinsam „beackert“ und „bestellt“ werden, um zum einen effektiver zu arbeiten, zum anderen aber auch den Zusammenhalt zwischen den Gemeinden zu stärken.

Zwei Beispiele:

Im Vertrag wurde festgehalten, welche Gottesdienste in der Region gemeinsam gefeiert werden und in welchem Modus z.B. die gemeinsame Osternacht, die durch die Gemeinde wechselt.

Oder: wir haben festgehalten, dass die Seniorenkreise sich 1x jährlich zu einem gemeinsamen Grillfest treffen.

Daneben wurden auch Ideen für die Zukunft formuliert, die in der nächsten Zeit nach und nach angegangen werden, wie zum Beispiel ein gemeinsamer Gemeindebrief für die Region, um Veranstaltungen transparent zu machen.

Für Sie als Gemeindeglied wird sich hier erst einmal nichts ändern. Aber als Pfarrerinnen und Pfarrer hier in der Region - und auch als Kirchenvorstände - ist es unsere Pflicht für die Zukunft zu planen. Der Zusammenhalt und auch die gute Zusammenarbeit sind für uns sehr wichtig und essentiell. Eine Pfarrstelle kann vakant werden. Wenn unsere Kirchengemeinden vertraglich kooperieren so muss die Zusammenarbeit nicht mit jeder neuen Pfarrerin oder jedem neuen Pfarrer erneut verhandelt werden, sondern wir können dort anknüpfen, wo wir als Region gerade steht.

Wie essentiell diese Zusammenarbeit für uns Pfarrerinnen und Pfarrer ist, zeigt sich immer wieder: sei es im Krankheitsfall oder bei Urlaubsvertretungen, oder beim gegenseitigen Unterstützen in den verschiedenen Arbeitsfeldern.

Der Kooperationsvertrag wurde im gemeinsamen Gottesdienst an der Obernbreiter Kanzel am 17. September 2023 feierlich unterzeichnet. 

Wenn Sie den Kooperationsvertrag einsehen wollen, können Sie dies zu den Bürozeiten gerne wahrnehmen.

Ihr Kirchenvorstand

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